PKW

Um ein Standard-PKW fahren zu dürfen, benötigst du die Führerscheinklasse B. Mit dieser Klasse darfst du PKW´s fahren, die folgende Begrenzungen nicht überschreiten:

• zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
• Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
• größere Anhänger dürfen nur gefahren werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 3500 kg beträgt.
• Bei der Klasse B96 muss die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 4250 kg sein.

Solltest du einmal mit einem Caravan in den Urlaub fahren wollen, so brauchst du die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96  – Diese erlaubt dir dann Anhänger mit mehr als 750 kg zu fahren, das Gesamtgewicht darf jedoch nicht 4250kg  überschreiten. Sollte dein sogenannter Zug also mehr wiegen, so benötigst du die Klasse BE, die dich dann berechtigt, Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen. Die Gesamtmasse des Zuges darf aber hierbei 7 Tonnen nicht überschreiten.

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FĂĽhrerschein ab 17

Mit 16 1/2 Jahren  kann sich jeder für den „Führerschein ab 17“ anmelden; nach erfolgreicher Prüfung bekommt man ab 17 Jahren diese spezielle Fahrerlaubnis zum „Begleiteten Fahrer ab 17“.

Konkret: man darf also gemeinsam mit einer (oder mehreren) Begleitperson/en fahren. Dieser spezielle Führerschein ist aber nur in Deutschland gültig, also nicht im Ausland.

Die Begleitperson muĂź folgende Voraussetzungen erfĂĽllen:

  • Sie muĂź das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie mĂĽĂź mind. seit  5 Jahren im Besitz einer gĂĽltigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3  (PKW)  sein.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der PrĂĽfbescheinigung nicht mehr als  1  Punkte in Flensburg haben.
  • Sie darf während der Begleitung nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
  • Sie hat nur begleitende Funktion als Berater und darf nicht in die  Fahrzeugbedienung eingreifen.

Was braucht man neben der theoretischen und praktischen Ausbildung zum “Führerschein ab 17”?

Nun, wie beim normalen FĂĽhrerschein bzw Antrag ist der

  • Kurs “Erste Hilfe LSM”,
  • der Sehtest,
  • ein Passfoto
  • und die Kopie Personalausweis evntl. Meldebescheinigung notwendig.

Zusätzlich verlangen die Behörden:

  • einen Zusatzantrag (bekommt man von uns)
  • Formular mit Antrag der Begleitperson
  • Kopien vom FĂĽhrerschein und Personalausweis der Begleitpersonen

B197 – Die neue Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz: B197). Durch diese neue Regelung haben Fahrschüler*innen die Möglichkeit, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein vorgenommen wird.

Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Du musst mindestens 10 Fahrstunden (á 45min) auf einem Schaltwagen absolvieren
  • Danach prĂĽft der/die Fahrlehrer*in bei einer 15 min-Testfahrt (inner- und ­auĂźerorts), ob du einen ­Schaltwagen sicher bedienen kannst 
  • Wenn ja, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt, die du bei deiner ­zuständigen FĂĽhrerscheinstelle vorlegen musst

Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:

  • PrĂĽfung auf einem Automatikwagen
  • Fahren mit Automatik und Schaltung
  • Weniger Stress in der PrĂĽfung
  • Keine Einschränkung nach bestandener FahrprĂĽfung

 

ACHTUNG: Bei einer Erweiterung (zum Beispiel für die Klasse BE) muss die Praxisausbildung auf einem Schaltwagen absolviert werden, sonst ist die Erweiterung allein auf Automatik beschränkt!

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Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Die Klasse B196 macht’s möglich!

A1 – Upgrade zum Autoführerschein (ohne Prüfung)

  • Du bist mindestens 25 Jahre alt? (oder nur noch wenige Monate dahin entfernt?)

  • Du hast deinen FĂĽhrerschein der Klasse B bereits durchgängig seit mindestens 5 Jahren?

  • Du möchtest mit einem Leichtkraftrad der Motorradklasse A1 am Berufsverkehr vorbeirauschen und dir keine Gedanken um die ausschweifende Parkplatzsuche machen mĂĽssen?

  • Du möchtest dich möglichst schnell und kostengĂĽnstig auf das Motorrad schwingen?

Dann ist dieser FĂĽhrerschein genau das, was du suchst!

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es möglich deinen Führerschein der Klasse B auf unkomplizierte Weise um die sogenannte Schlüsselzahl 196 zu erweitern. Mit dieser wird es dir ermöglicht leichte Motorräder mit maximal 15 PS (beispielsweise 125er Maschinen – Maschinen bis 125ccm/11 kW) mit deinem normalen B-Führerschein zu fahren.

Es wird keine separate Fahrerlaubnis benötigt und auch die Theorie- und Praxisprüfung entfällt!

Was brauche ich dafür? 

Du benötigst lediglich 4 zusätzliche klassenspezifische Theoriestunden (90min) und mindestens 5 praktische Fahrstunden zu je 90min (wir rechnen in 45min ab, also handelt es sich hierbei um Doppelstunden). Im Anschluss erhältst du von uns die Teilnahmebestätigung über die Schulung, die du dann bei den Behörden vorzeigen kannst und dann die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erhältst.

Der Haken?

FĂĽr denjenigen, der nur die oben genannten Punkte erfĂĽllt: Es gibt keinen!
Zu beachten ist jedoch:

  • Dieser FĂĽhrerschein bietet sich nur an, wenn du ohnehin nur an Maschinen, die man mit dem A1-FĂĽhrerschein fahren dĂĽrfte, interessiert bist Ă  Die Aufstiegsregelung von einem „regulären“ A1-FĂĽhrerschein zur Klasse A2 (nur ein paar Fahrstunden & die PraxisprĂĽfung) greift bei dem B196-FĂĽhrerschein nicht! FĂĽr größere Maschinen musst du daher später zusätzlich die entsprechende FĂĽhrerscheinklasse erwerben!

  • Diese neue Regelung beschränkt sich nur auf Deutschland. Im Ausland darfst du daher keine leichten Maschinen der Klasse A1 fahren!

Worauf wartest du?

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Motorrad

Um mit einem Motorrad zu fahren, brauchst du einen entsprechenden FĂĽhrerschein.

Im Moment gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten jedoch auch Beschränkungen, welches Motorrad du fahren darfst. Diese Beschränkung hängt sowohl von deinem Alter als auch dem Hubraum ab.

Leichtkrafträder

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Nicht mehr als 125 ccm Hubraum
  • Motorleistung höchstens 11 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht als Leermasse maximal 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mehr als 50 ccm Hubraum oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von ĂĽber 45 km/h
  • Motorleistung bis maximal 15 kW
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Motorleistung maximal 35 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg

Zweirädrige Krafträder, auch mit Beiwagen

  • Mindestalter 24 Jahre fĂĽr den Direkteinstieg in Krafträdern
  • FĂĽhrerscheinklasse A2, wenn man unter 24 Jahre ist
  • Mehr als 50 ccm Hubraum
  • bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit von ĂĽber 45 km/h oder
  • Motorleistung ĂĽber 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter 21 Jahre fĂĽr den Direkteinstieg in dreirädrige Fahrzeuge
  • FĂĽhrerscheinklasse A2, wenn man unter 24 Jahre ist
  • Motorleistung ĂĽber 15 kW oder
  • symmetrisch angeordnete Räder und
  • Mehr als 50 ccm Hubraum oder
  • bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit ĂĽber 45 km/h und
  • Motorleistung ĂĽber 15 kW

Klasse AM

Mindestalter: 15 (Einstieg ab 14,5 Jahren möglich!)

  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • PrĂĽfung: Theoretische und praktische PrĂĽfung

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von folgenden Fahrzeugen: 

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm mit Verbrennungsmotor
    • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm bei FremdzĂĽndungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotoren
  • „Vierrädrige“ Leicht-Kfz mit:
    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm bei FremdzĂĽndungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotoren
    • Leermasse max. 350 kg
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