Um ein Standard-PKW fahren zu dürfen, benötigst du die Führerscheinklasse B. Mit dieser Klasse darfst du PKW´s fahren, die folgende Begrenzungen nicht überschreiten:
• zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
• Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
• größere Anhänger dürfen nur gefahren werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 3500 kg beträgt.
• Bei der Klasse B96 muss die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 4250 kg sein.
Solltest du einmal mit einem Caravan in den Urlaub fahren wollen, so brauchst du die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96  – Diese erlaubt dir dann Anhänger mit mehr als 750 kg zu fahren, das Gesamtgewicht darf jedoch nicht 4250kg  überschreiten. Sollte dein sogenannter Zug also mehr wiegen, so benötigst du die Klasse BE, die dich dann berechtigt, Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen. Die Gesamtmasse des Zuges darf aber hierbei 7 Tonnen nicht überschreiten.
Mit 16 1/2 Jahren kann sich jeder für den „Führerschein ab 17“ anmelden; nach erfolgreicher Prüfung bekommt man ab 17 Jahren diese spezielle Fahrerlaubnis zum „Begleiteten Fahrer ab 17“.
Konkret: man darf also gemeinsam mit einer (oder mehreren)Â Begleitperson/en fahren. Dieser spezielle FĂĽhrerschein ist aber nur in Deutschland gĂĽltig, also nicht im Ausland.
Die Begleitperson muĂź folgende Voraussetzungen erfĂĽllen:
Was braucht man neben der theoretischen und praktischen Ausbildung zum “Führerschein ab 17”?
Nun, wie beim normalen FĂĽhrerschein bzw Antrag ist der
Zusätzlich verlangen die Behörden:
Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz: B197). Durch diese neue Regelung haben Fahrschüler*innen die Möglichkeit, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein vorgenommen wird.
Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:
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ACHTUNG: Bei einer Erweiterung (zum Beispiel für die Klasse BE) muss die Praxisausbildung auf einem Schaltwagen absolviert werden, sonst ist die Erweiterung allein auf Automatik beschränkt!
A1 – Upgrade zum Autoführerschein (ohne Prüfung)
Du bist mindestens 25 Jahre alt? (oder nur noch wenige Monate dahin entfernt?)
Du hast deinen Führerschein der Klasse B bereits durchgängig seit mindestens 5 Jahren?
Du möchtest mit einem Leichtkraftrad der Motorradklasse A1 am Berufsverkehr vorbeirauschen und dir keine Gedanken um die ausschweifende Parkplatzsuche machen müssen?
Du möchtest dich möglichst schnell und kostengünstig auf das Motorrad schwingen?
Dann ist dieser FĂĽhrerschein genau das, was du suchst!
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es möglich deinen Führerschein der Klasse B auf unkomplizierte Weise um die sogenannte Schlüsselzahl 196 zu erweitern. Mit dieser wird es dir ermöglicht leichte Motorräder mit maximal 15 PS (beispielsweise 125er Maschinen – Maschinen bis 125ccm/11 kW) mit deinem normalen B-Führerschein zu fahren.
Es wird keine separate Fahrerlaubnis benötigt und auch die Theorie- und Praxisprüfung entfällt!
Was brauche ich dafĂĽr?Â
Du benötigst lediglich 4 zusätzliche klassenspezifische Theoriestunden (90min) und mindestens 5 praktische Fahrstunden zu je 90min (wir rechnen in 45min ab, also handelt es sich hierbei um Doppelstunden). Im Anschluss erhältst du von uns die Teilnahmebestätigung über die Schulung, die du dann bei den Behörden vorzeigen kannst und dann die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erhältst.
Der Haken?
FĂĽr denjenigen, der nur die oben genannten Punkte erfĂĽllt: Es gibt keinen!
Zu beachten ist jedoch:
Dieser Führerschein bietet sich nur an, wenn du ohnehin nur an Maschinen, die man mit dem A1-Führerschein fahren dürfte, interessiert bist à Die Aufstiegsregelung von einem „regulären“ A1-Führerschein zur Klasse A2 (nur ein paar Fahrstunden & die Praxisprüfung) greift bei dem B196-Führerschein nicht! Für größere Maschinen musst du daher später zusätzlich die entsprechende Führerscheinklasse erwerben!
Diese neue Regelung beschränkt sich nur auf Deutschland. Im Ausland darfst du daher keine leichten Maschinen der Klasse A1 fahren!
Worauf wartest du?
Um mit einem Motorrad zu fahren, brauchst du einen entsprechenden FĂĽhrerschein.
Im Moment gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten jedoch auch Beschränkungen, welches Motorrad du fahren darfst. Diese Beschränkung hängt sowohl von deinem Alter als auch dem Hubraum ab.
Leichtkrafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Zweirädrige Krafträder, auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 (Einstieg ab 14,5 Jahren möglich!)
Die Klasse AM berechtigt zum FĂĽhren von folgenden Fahrzeugen:Â
Andi’s Fahrschule | HauptstraĂźe 64, 65375 Oestrich-Winkel (Winkel)
Telefon:Â 06723 8080391 |Â E-Mail: info@fahrschule-andi.de
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