Für die praktische Ausbildung sind eine unbestimmte Anzahl von Übungsfahrten notwendig, die sich an deinen Fähigkeiten und Lernfortschritten orientieren. (Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung)
Desweiteren sind gesetzlich vorgeschrieben:
► 5 x Überlandstunden a 45 Minuten
► 4 x Autobahnstunden a 45 Minuten
► 3 x Beleuchtungsfahrten a 45 Minuten
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag gemacht werden. Sie dauert ca. 45 Minuten
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