PKW
Um ein Standard-PKW fahren zu dürfen, benötigst du die Führerscheinklasse B. Mit dieser Klasse darfst du PKW´s fahren, die folgende Begrenzungen nicht überschreiten:
• zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
• Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
• größere Anhänger dürfen nur gefahren werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 3500 kg beträgt.
• Bei der Klasse B96 muss die zulässige Gesamtmasse des Zuges kleiner als 4250 kg sein.
Solltest du einmal mit einem Caravan in den Urlaub fahren wollen, so brauchst du die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 – Diese erlaubt dir dann Anhänger mit mehr als 750 kg zu fahren, das Gesamtgewicht darf jedoch nicht 4250kg überschreiten. Sollte dein sogenannter Zug also mehr wiegen, so benötigst du die Klasse BE, die dich dann berechtigt, Anhänger bis 3,5 Tonnen zu ziehen. Die Gesamtmasse des Zuges darf aber hierbei 7 Tonnen nicht überschreiten.




Motorrad
Um mit einem Motorrad zu fahren, brauchst du einen entsprechenden Führerschein.
Im Moment gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten jedoch auch Beschränkungen, welches Motorrad du fahren darfst. Diese Beschränkung hängt sowohl von deinem Alter als auch dem Hubraum ab.
Leichtkrafträder
- Mindestalter 16 Jahre
- Nicht mehr als 125 ccm Hubraum
- Motorleistung höchstens 11 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht als Leermasse maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter 16 Jahre
- Mehr als 50 ccm Hubraum oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
- Motorleistung bis maximal 15 kW
- Mindestalter 18 Jahre
- Motorleistung maximal 35 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
Zweirädrige Krafträder, auch mit Beiwagen
- Mindestalter 24 Jahre für den Direkteinstieg in Krafträdern
- Führerscheinklasse A2, wenn man unter 24 Jahre ist
- Mehr als 50 ccm Hubraum
- bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder
- Motorleistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter 21 Jahre für den Direkteinstieg in dreirädrige Fahrzeuge
- Führerscheinklasse A2, wenn man unter 24 Jahre ist
- Motorleistung über 15 kW oder
- symmetrisch angeordnete Räder und
- Mehr als 50 ccm Hubraum oder
- bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und
- Motorleistung über 15 kW